Haftpflicht­versicherung

Sinn und Zweck einer privaten Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist – anders als ihr Name vielleicht vermuten lässt – keine Pflichtversicherung, und dennoch ist sie unerlässlich. Ihr funktionsgleiches Gegenstück ist den meisten bekannt, die ein Kraftfahrzeug führen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung. Beide funktionieren auch ähnlich. Wer andere Personen direkt, deren Sachen oder Vermögen schädigt, wenn auch unbeabsichtigt oder bloß fahrlässig, der haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen wie zukünftigen Vermögen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Kosten. Denn die Vase will ersetzt werden.

Wesentlich größere Summen kommen zustande, wenn Sie beispielsweise als Fußgänger am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Betreten Sie unachtsam eine Straße und ein Autofahrer muss Ihretwegen ausweichen und stößt dabei mit einem anderen Fahrzeug zusammen, so tragen Sie persönlich den entstandenen Schaden an beiden Fahrzeugen.

Noch schlimmer ist es, wenn hierdurch Personen geschädigt werden. Denn die Krankenkasse des Verletzten wird die Behandlungskosten von Ihnen zurückfordern. Gleichsam wird der Verletzte Schmerzensgeld verlangen und die Zeit bezahlt haben wollen, die er nicht arbeiten konnte.

All dies sind natürlich nur beispielhafte Schilderungen, denn die Möglichkeiten, anderen zu schaden, sind sehr vielfältig. Besser ist es, gegen alle Zahlungsforderungen abgesichert zu sein.

Wer muss sich versichern?

Wer eine Privathaftpflichtversicherung abschließt, dessen Familienangehörige sind direkt mitversichert, solange sie demselben Haushalt angehören. Für Kinder gilt dies sogar dann, wenn sie bereits erwachsen und ausgezogen sind – solange sie noch zur Schule gehen oder sich in der ersten Berufsausbildung befinden.

Sinnvoll ist eine Privathaftpflichtversicherung für jeden, der nach geltendem Recht für sein Tun haftbar gemacht werden kann. Das sind hierzulande alle Personen ab sieben Jahren. Und weil die Möglichkeiten, anderen zu schaden, praktisch unbegrenzt sind, kann niemand das Risiko für sich ausschließen. Die größten Schäden entstehen zwar im Straßenverkehr (weshalb die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bedeutend teurer ist als die private), aber auch im privaten Umfeld können Schäden schnell zum Verlust aller finanziellen Rücklagen führen.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Privathaftpflichtversicherung keinesfalls vorsätzlich verursachte Schäden absichert. Aber schon grobe Fahrlässigkeit – wie das unbedachte Wegwerfen einer noch glimmenden Zigarette im Wald – ist vom Versicherungsschutz eingeschlossen.

Aber auch gegen ungerechtfertigte Forderungen bietet eine Privathaftpflichtversicherung Schutz: Ihr Versicherer prüft Forderungen gegen Sie auf ihre Rechtmäßigkeit. Sie kommt für alle Anwalts- und Gerichtskosten auf, die bei der Austragung des Streits entstehen.


Bis zu welcher Summe bin ich versichert?

Die sogenannte Deckungssumme variiert von Tarif zu Tarif.

Verbraucherschützer empfehlen jedoch, eine Deckung von fünf Millionen Euro nicht zu unterschreiten. Wie oben angeführt, kann ein einzelnes Schadensereignis eine ganze Kette an Schäden verursachen.

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