Tierhalter­haftpflicht­versicherung

Sinn und Zweck einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wenn Sie einen Hund besitzen oder aber ein Pferd, so übernehmen Sie wahrscheinlich sehr gerne die Verantwortung für diese Tiere. Aber auch wenn der Hund des Menschen bester Freund und das Glück dieser Erde nur auf dem Rücken eines Pferdes gefunden werden kann: Manchmal tun diese Tiere etwas Ungeschicktes. So kann Ihr Hund an der Leine einen Radfahrer zum Sturz bringen. Ihr Pferd kann durchgehen und Gegenstände oder gar Leute verletzen. Halten Sie bestimmte Hunderassen, so besteht womöglich sogar die Pflicht, sich gegen die mögliche Gefahr, die von diesen Hunden ausgeht, abzusichern.

Man muss sich als glücklicher Besitzer eines größeren Haustieres vergegenwärtigen, dass man als Halter vollumfänglich für sein Haustier haftet. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob Sie etwas für das Verhalten Ihres Tieres konnten oder nicht. Die Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Und die ist ziemlich eindeutig: Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, gegenwärtig wie zukünftig.

Gerade Hunde beschädigen häufig Möbelstücke, Fußböden, Türrahmen – sowohl der eigenen Wohnung als auch einer fremden, wenn Sie den Hund mit zu Freunden und Bekannten nehmen. Diese Schäden werden von einer guten Versicherung abgedeckt. Außerdem sind in guten Tarifen auch diejenigen versichert, denen Sie Ihren Hund für geraume Zeit überlassen, beispielsweise wenn Sie in den Urlaub fahren.

Bei Pferden sind sogenannte Flurschäden erwähnenswert: Diese entstehen, wenn ein Pferd durchgeht und dabei bewirtschaftete Flächen niedertrampelt. Ihr Zehenspitzengänger kann sich allerdings auch an Bäumen und Sträuchern vertun. All das deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab.

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Versichern lassen sollte sich jeder, der ein größeres Haustier wie eben einen Hund oder ein Pferd besitzt. Kleinere Haustiere sind zumeist von der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden und Pferden allerdings greift diese nicht. Insofern besteht für jeden Halter ein unbedingtes Interesse an einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn so gut erzogen sie auch sind: Tiere verhalten sich nicht immer, wie man es als Mensch von ihnen erwartet.

Wie auch bei der Privathaftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme, also der Betrag, den die Versicherung maximal für entstandene Schäden auszahlt, 5 Millionen Euro nicht unterschreiten. Außerdem sollten Sie sich bei der Anschaffung eines größeren Haustieres mit einem Versicherungsfachmann in Verbindung setzen, der prüft, welcher Tarif für Sie nun wirklich sinnvoll ist.

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