Krankenzusatz­versicherung

Welche Leistungen kann man absichern?

Sehr prominent ist die Verbesserung der stationären Pflegesituation: Das heißt, dass Sie auf Wunsch im Krankenhaus ein Einbettzimmer erhalten. Bei einer Zahnzusatzversicherung hingegen wird das Risiko finanzieller Zuzahlungen abgesichert, die dann fällig werden, wenn Zahnersatz notwendig wird. Denn die gesetzliche Krankenkasse sichern auf der einen Seite nicht jede Behandlung ab, auf der anderen Seite leisten sie nur in gewissem Umfang und nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Mittels des Zusatztarifs können Sie Ihre Zuzahlung auf unter 10% der Gesamtkosten mindern.

Sind Sie längerfristig erkrankt, so erhalten Sie sechs Wochen lang weiterhin Ihr normales Gehalt vom Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein. Sie zahlt allerdings nur 70% vom Brutto- und maximal 90% vom Nettolohn. Diese Auswirkungen sind noch gravierender,
wenn Sie über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen: Dann erhalten Sie maximal 70% von 4.425 EUR, also knapp 3100 EUR.

Gegen die Differenz oder aussetzende Zahlung können Sie sich zusätzlich absichern. Denn Die Krankenkasse zahlt nur 78 Wochen lang binnen drei Jahren aufgrund der gleichen Erkrankung. Darüber hinaus können Sie sich gegen die Kosten für Sehhilfen, Heilpraktik und die Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt absichern.

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Eine Krankenzusatzversicherung verbessert den stark beschränkten Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer schließt hierbei einen privaten Vertrag ab, der Ihm die Wunschleistungen absichert.

Das ist vom gewählten Tarif, Ihrem Alter und Gesundheitszustand abhängig und lässt sich nicht pauschal beantworten. Kündigen können Sie Ihre Krankenzusatzversicherung aber immer mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.

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