Pflege­versicherung

Sinn und Zweck der Pflegeversicherung

Alle Bürger sind verpflichtet, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Wer gesetzlich krankenversichert ist, der schließt die Pflegeversicherung auch bei diesem Versicherer ab. Privat Krankenversicherte tun dies bei ihrem Privatversicherer.

Die Pflegeversicherung übernimmt aber immer nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Bei privaten Pflegeversicherungen unterscheidet man zwischen Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung. Letztere zahlt dabei einen vereinbarten Rentenbeitrag unabhängig von den realen Kosten.

Wer benötigt eine private Pflegeversicherung?

Im Grunde genommen jeder. Denn es wird oft übersehen, dass nicht nur das Alter das Risiko einer Pflegebedürftigkeit mit sich bringt: Auch eine schwere Krankheit oder ein Unfall können zu Pflegebedürftigkeit führen.

Für den Pflegegrad 5 erhalten Sie bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim aus der normalen Pflegeversicherung 2.005 EUR. Die Kosten im Bundesdurchschnitt betragen hierfür jedoch 3.165 EUR. Die Differenz müssen Sie mit Ihrem eigenen Vermögen und Ihrem Einkommen begleichen.

Der Eigenanteil, der Anteil an den Kosten, den der zu Pflegende selbst aufbringen muss, ist innerhalb einer Einrichtung von Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich, sprich alle zahlen das Gleiche. Im Durchschnitt waren das vergangenes Jahr 587 EUR. Das spiegelt aber nur einen Teil der Wahrheit wider, denn der Eigenanteil bezieht sich auf die Kosten, die von der Pflegeversicherung übernommen werden: Hierzu zählen weder Verpflegung noch Unterkunft. Im Schnitt machten diese Kosten nochmals 1.100 EUR aus – und diese müssen von den Heimbewohnern vollständig selbst bezahlt werden.

Bis zu welcher Summe bin ich versichert?

Die sogenannte Deckungssumme variiert von Tarif zu Tarif.
Verbraucherschützer empfehlen jedoch, eine Deckung von fünf Millionen Euro nicht zu unterschreiten. Wie oben angeführt, kann ein einzelnes Schadensereignis eine ganze Kette an Schäden verursachen.


Welches Risiko habe ich?

Neben den tatsächlichen Kosten für den Pflegebedürftigen und deren Auswirkungen auf das Vermögen wird oftmals unterschätzt, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Familie füreinander einstehen muss. Können die pflegebedürftigen Eltern die notwendigen Kosten nicht durch ihre Pflegeversicherung und ihr Einkommen (zumeist die Rente) begleichen, so wird ihr gesamten Vermögen dafür aufgewendet. Hierzu zählt auch Wohneigentum. Sprich, das Erbe wird verbraucht. Sind auch diese Geldquellen ausgeschöpft, so sind die Kinder an der Reihe: Es besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Ob und in welchem Umfang Sie tatsächlich zur Kasse gebeten werden könnten, ist eine größere Berechnung und hängt von vielen Faktoren ab. Ihnen bleibt jedenfalls ein Selbstbehalt von 1.800 EUR, dennoch: Alles darüber könnte für die Pflegekosten eingezogen werden.

Für die Ermittlung des tatsächlichen Risikos und den Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, ist es unvermeidlich, dass Sie sich mit einem fachkundigen Versicherungsberater in Verbindung setzen.

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