Private Kranken­versicherung

Was ist die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung ist das private Gegenstück zur staatlichen, gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Bürger dieses Landes sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für die meisten Menschen besteht die Pflicht, dies bei einer der vielen gesetzlichen Krankenkassen zu tun. Es gibt jedoch Personengruppen, für die diese Pflicht nicht besteht und für die es auch nicht sinnvoll wäre. Hierzu zählen all diejenigen, die beihilfeberechtigt sind, also vor allem Beamte und Richter.

Denn bei Ihnen übernimmt der Staat bis zu 80% der Kosten. Darüber hinaus müssen auch Selbstständige sich nicht gesetzlich krankenversichern. Ansonsten darf sich jeder dort versichern lassen, dessen Jahreseinkommen brutto 59.400 EUR übersteigt und dies voraussichtlich auch im nächsten Jahr erreichen wird. Auch Freiberufler können sich bei Überschreiten dieser sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Künstler-Sozialkasse befreien lassen. Diese bezahlt dann einen Teil der Kosten der privaten Krankenversicherung.

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Nun, zuerst einmal: Der Beitrag richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen. Stattdessen ist das Alter bei Vertragsbeginn, der Gesundheitszustand und natürlich der gewählte Tarif von Bedeutung. Und diese Tarife unterscheiden sich zwischen den Versicherern erheblich. Nur die Basistarife sind weitestgehend
den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachempfunden.

Privatversicherte dürfen sich ihren Arzt und Zahnarzt frei aussuchen. Je nach Tarif sind Chefarztbehandlung und bei stationärem Aufenthalt Einbettzimmer Vertragsbestandteil. Es gibt jedoch insgesamt außerordentlich viele Möglichkeiten, denn Sie können sich die für Sie wichtigen Leistungen zusammenstellen.
Eine private Krankenversicherung sichert den Zugang zur Spitzenmedizin und das mitunter zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

Der Wechsel ist, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt werden, relativ unproblematisch. Sollten gesundheitliche Probleme oder etwaige Vorerkrankungen bestehen, dann ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll, denn hierbei werden die Daten anonym an die Risikoabteilungen der Versicherer übermittelt. Das können Sie allerdings nicht selbst vornehmen. Hierfür ist die Hilfe eines Versicherungsberaters vonnöten.

Das hängt davon ab, wer privatversichert ist. Sind es beide Ehepartner, so muss das Kind mit einem eigenen Beitrag selbst privatversichert werden. Ist nur ein Ehepartner privatversichert, dann ist die beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Ehepartners
von weiteren Kriterien abhängig, die Sie unbedingt mit einem Versicherungsberater besprechen sollten.

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